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Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind durch Rechtsschutzversicherungen versicherbar. Kommt es zu einem Versicherungsfall, das heißt werden durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Verstöße gegen Rechtspflichten aus Verträgen oder Gesetzen getätigt, zahlen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dieses ist insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren von Bedeutung, da im erstinstanzlichen Verfahren keinerlei Kostenerstattung stattfindet, das heißt jede Partei muss ihre Anwaltskosten selbst tragen und kann selbst für den Fall, dass der Prozess gewonnen wird, keine Erstattung durch die Gegenseite verlangen.

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