Honorarvereinbarung
In verschiedenen Fällen treffen Mandanten und Rechtsanwälte Honorarvereinbarungen, welche grundsätzlich möglich sind, solange ein Gerichtsverfahren nicht anhängig ist. Für Gerichtsverfahren können ebenfalls Honorarvereinbarungen getroffen werden, welche dann allerdings ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren vorsehen müssen. Bei einer Honorarvereinbarung kann es sich um ein Pauschalhonorar oder auch um ein Honorar auf Stundenbasis handeln. Während einer laufenden Beratung mit einem Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, auf Stundenbasis abzurechnen, wobei Stundensätze um 200,00 Euro üblich sind.
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