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Versorgungsausgleich
Im Zwangsverbund mit der Ehescheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Klärung des Versorgungsausgleiches erfolgt durch das Gericht von Amts wegen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden vom Gericht alle während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften der Beteiligten bei den Rentenversicherungsträgern, bei den Versorgungsträgern eingeholt, geprüft und dann so ausgeglichen, dass grundsätzlich nach der Ehescheidung jeder Ehegatte für die Ehezeit rechnerisch gleich hohe Rentenanwartschaften besitzt.
Die auszugleichenden Anwartschaften werden entgegen der landläufigen Meinung nicht in bar entrichtet, sondern werden von dem jeweiligen Rentenkonto abgezogen und dem anderen Rentenkonto gutgeschrieben. Lebens-/Rentenversicherungsverträge werden in der Regel geteilt oder es werden die hälftigen Beträge aus der Rentenversicherung in neuen Rentenversicherungsverträgen begründet.
Unter Umständen gibt es Gründe, weshalb die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht zu erfolgen hat. Hierfür ist jedoch auf jeden Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich, um dieses zu prüfen und ggfls. einen Antrag zu stellen.
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!