RechtsanwaltskanzleiDortmund – Iserlohn – Menden – HemerUnsere Erfahrungmacht Sie stark!
Verfahrenskostenhilfe
Im Falle einer Trennung stellt sich oftmals die Frage, wer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlt. Bei wirtschaftlichem Unvermögen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Beratungshilfe bei einer außergerichtlichen Geltendmachung zu beantragen.
Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst zu tragen, so kann derjenige staatliche Unterstützung, die sogenannte Verfahrenskostenhilfe, beantragen. Je nach Grad der Bedürftigkeit werden dann die Kosten der Ehescheidung und anderer Verfahren ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen. Entsprechende Anträge werden über den Rechtsanwalt gestellt. Es lohnt sich hier stets, Nachfrage zu halten, um nicht persönlich der Auffassung zu sein, dass man sich eine Ehescheidung und/oder Überprüfung seiner Ansprüche „nicht leisten kann.“
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!