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Internationales FamR

Immer größere Bedeutung hat inzwischen das internationale Familienrecht, da Deutschland ein Zuwandererland ist und viele Ehegatten aus anderen Ländern stammen.

Die deutschen Familiengerichte sind auch grundsätzlich international zuständig für ausländische Ehegatten, wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anwendung findet in solchen Fällen dann allerdings das Heimatrecht der Beteiligten, wenn diese eine Rechtswahl getroffen haben, ansonsten deutsches Recht. Anders ist dies, wenn ein Ehegatte von beiden deutscher Staatsangehöriger ist. Dann gilt deutsches Recht.

Die Vorschriften im internationalen Familienrecht sind umfangreich und teilweise sehr kompliziert und bedürfen ebenfalls einer kompetenten Beratung und Bearbeitung.

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