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Internationales FamR
Immer größere Bedeutung hat inzwischen das internationale Familienrecht, da Deutschland ein Zuwandererland ist und viele Ehegatten aus anderen Ländern stammen.
Die deutschen Familiengerichte sind auch grundsätzlich international zuständig für ausländische Ehegatten, wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anwendung findet in solchen Fällen dann allerdings das Heimatrecht der Beteiligten, wenn diese eine Rechtswahl getroffen haben, ansonsten deutsches Recht. Anders ist dies, wenn ein Ehegatte von beiden deutscher Staatsangehöriger ist. Dann gilt deutsches Recht.
Die Vorschriften im internationalen Familienrecht sind umfangreich und teilweise sehr kompliziert und bedürfen ebenfalls einer kompetenten Beratung und Bearbeitung.
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!