Gründe für die Beauftragung einer Fachanwältin für Familienrecht
Wir haben nunmehr die vielfältigen Fragen und Themen rund um Trennung und Scheidung angerissen. In der Regel sind beim Scheitern von Ehen Streitigkeiten unvermeidbar. Es stehen Ängste und es häufen sich Fragen:
- Wie geht es finanziell weiter?
- Was passiert mit den Kindern?
- Was passiert mit dem Haus?
- Was muss beachtet werden, um Ansprüche zu sichern?
Besonders, wenn bei den Ehegatten Uneinigkeit herrscht, kann es zu kraftraubenden Konflikten kommen, die die Situation, die durchlebt werden muss, erschweren. Unsere Fachanwältin für Familienrecht zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Fehler vermieden werden können.
Im Interesse unserer Mandanten suchen wir für jede Scheidung einen individuellen Weg, der fair und tragbar ist. Vieles kann bereits außergerichtlich geregelt werden, was zu geringeren Kosten führt. Manchmal ist es jedoch auch unabdingbar, im Rahmen des gesetzlich Möglichen Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt in der Regel hauptsächlich bei Unterhaltsfragen und Fragen der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinns.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Tragweite einer Scheidung Ausmaße annehmen kann, die für den Laien kaum überschaubar sind. Von daher setzen wir uns überlegt und entschieden für Ihre Interessen ein.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Trennung und Scheidung mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten Sie sowohl nach deutschem als auch nach internationalem Recht und freuen uns, Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches kennenzulernen!
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch sind gesetzlich regelt und betragen bis zu 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.