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Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer verhaltensbedingten Kündigung?

Bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob Sie gerichtlich dagegen vorgehen wollen oder nicht. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

Zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihrer Kündigung, hilft Ihnen fachspezifischer, professioneller Rat weiter. Nach gewissenhafter Prüfung kann beurteilt werden, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam angegriffen werden kann.

Achtung! Eine wirksam ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung führt zu einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit.

Er­folg­te eine Ab­mah­nung auf­grund ähn­li­cher Pflicht­ver­let­zung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt auf Grund eines Fehlverhaltens seitens des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer demzufolge einen erheblichen Verstoß gegen die Vertragspflicht vor. In der Regel unterliegt der Arbeitgeber der Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund ähnlicher Pflichtverletzung abgemahnt zu haben.

Wel­che Grün­de gibt es für eine un­wirk­sa­me Kün­di­gung?

Jede ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn es vor Ausspruch versäumt wurde, den Betriebsrat anzuhören (vorausgesetzt es gibt einen solchen). In der Praxis zeigt sich, dass verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam sein können, weil sie z.B. gegen den besonderen Kündigungsschutz verstoßen.

Wel­che Um­stän­de recht­fer­ti­gen eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung?

Es besteht eine Vielzahl an Pflichtverstößen, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können. Zusammenfassend handelt es sich um erhebliche Verstöße gegen den Arbeitsvertrag. Von Arbeitsverweigerung bis Beleidigungen und Minderleistung oder Diebstahl, um einige zu nennen.

In diesem Kontext bleibt noch das außerdienstliche Verhalten zu berücksichtigen. Auch außerdienstliches Fehlverhalten kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Wird das Ansehen eines Unternehmens/Betriebes durch das Verhalten eines Arbeitnehmers geschädigt, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Ist ju­ris­ti­sche Un­ter­stüt­zung bei Er­halt einer ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung rat­sam?

Ja, denn generell ist die Rechtsprechung im Arbeitsrecht überwiegend arbeitnehmerfreundlich. Das heißt, es müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt werden kann.

Selbst wenn einiges für die Wirksamkeit der Kündigung spricht, kann mithilfe juristischer Unterstützung eine Änderung der verhaltensbedingten Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung erzielt werden. Dies hat für Sie als Arbeitnehmer den bedeutenden Vorteil, dass es zu keinen Sperrfristen bei der Bundesagentur für Arbeit kommt.

Es ist also durchaus anzuraten fachspezifische, juristische Hilfe zu beanspruchen. In unserer Kanzlei erhalten Sie in eiligen Fällen auch kurzfristig Termine.

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