Urlaub Arbeitsrecht: Ihr Recht auf bezahlten Urlaub
Die Regelung im Bundesurlaubsgesetz gibt vor, dass Arbeitnehmer, sowie auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte, einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Der Mindesturlaub ist auf vier Wochen – 24 Werktage – pro Jahr festgelegt.
Änderungen zugunsten des Arbeitnehmers sind durch Betriebsvereinbarungen und Arbeits- oder Tarifverträge möglich. Das heißt, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, kann im Einzelfall auch mehr Urlaub festgesetzt werden.
Sonderregelungen
Für jugendliche Arbeitnehmer und Schwerbehinderte, Wehrdienstleistende oder in Heimarbeit Beschäftigte, sowie Seeleute und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub gelten Sonderregelungen, die vom Bundesurlaubsgesetz abweichen können.
Zudem gibt es gewisse Sonderformen des Urlaubs. Hierunter fällt beispielsweise der Anspruch auf Bildungsurlaub (in einigen Bundesländern). Auch die Arbeitsverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen fällt in die Kategorie Sonderurlaub. Der Vergütungsanspruch bleibt unter bestimmten Voraussetzungen bestehen.
Was wir bei Unklarheiten zum Thema Urlaub für Sie tun können:
Ihr Recht auf Urlaub steht bei uns im Vordergrund. Urlaub dient der Erholung und Wiederherstellung der Leistungskraft. Somit ist Ihr wohlverdienter Urlaub sowohl für Sie selbst, als auch für Ihren Chef, von großer Bedeutung. Wir sind bei allen Unklarheiten und Fragen für Sie da.
- Wird Ihnen Ihr Urlaub nicht gewährt?
- Sind Sie während des Urlaubs erkrankt?
- Wurde Ihr bereits genehmigter Urlaub widerrufen?
- Möchten Sie Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen?
- Sie möchten Ihren Gesamturlaub nehmen?
- Wurde Ihr Gehalt während des Urlaubs verwehrt?
- Wurde der gewählte Zeitpunkt Ihres Urlaubswunsches abgelehnt?
- Sie benötigen Urlaub wegen einer schweren Erkrankung naher Angehöriger?
- Steht Ihnen Urlaubsgeld zu? (Urlaubsentgelt ist nicht gleich Urlaubsgeld)
Wünschen Sie eine qualifizierte Beratung oder eine Durchsetzung Ihrer Interessen durch unseren Fachanwalt? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.