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Die personenbedingte Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein!

Die personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, die vertraglich geforderten Arbeitsleistungen zu erfüllen. Meist resultiert dies aus krankheitsbedingten Gründen. Hierzu zählt auch beispielsweise eine Alkoholsucht, die im medizinischen Sinne als Krankheit gewertet wird.

Eine personenbedingte Kündigung darf immer nur das letzte Mittel des Arbeitgebers sein. Zuvor müssen alle anderen milderen Mittel in Betracht gezogen werden. Wissen Sie, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist?

Ihre Schutz­rech­te als Ar­beit­neh­mer!

Wie bei jeder Kündigung hat der Arbeitgeber zunächst zu prüfen, ob anderweitige Einsatzmöglichkeiten für den Arbeitnehmer in Betracht kommen oder ob die betrieblichen Beeinträchtigungen beispielsweise durch Mehrarbeit ausgeglichen werden können.

Erst wenn keine milderen Mittel verfügbar sind, kann eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Aber auch dann gibt es eine Reihe an Schutzrechten, die übersehen werden können.

Ergreifen Sie die Initiative, indem Sie fachgerecht überprüfen lassen, ob eine personenbedingte Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist. Mit der Fachkanzlei Vedder & Partner haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Grün­de für eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung!

Die häufigsten Gründe liegen in krankheitsbedingten Gründen des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund wird die „personenbedingte Kündigung“ auch als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet. Nachfolgend finden Sie Beispiele.

  • Eine durch Krankheit bedingte Leistungsminderung
  • Auffällig häufige Kurzerkrankungen
  • Langzeiterkrankungen mit negativer Zukunftsprognose
  • Langwierige, andauernde Arbeitsunfähigkeit

Trotzdem beschränken sich personenbedingte Kündigungen nicht nur auf Krankheitsfälle. Daneben kommen auch andere Gründe in Betracht. Gerechtfertigt ist diese Form der Kündigung auch bei fehlender Eignung für die vertraglich gefassten Arbeitsanforderungen.

Ste­hen Sie auf der si­che­ren Seite?

Auch im Fall der personenbezogenen, oder krankheitsbedingten Kündigung gibt es eine Vielzahl an Faktoren die überprüft werden sollten. Mit fachspezifischer anwaltlicher Unterstützung stehen Sie auf der sicheren Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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