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Mobbing Arbeitsrecht: Psychoterror am Arbeitsplatz ...
… führt bei Betroffenen oftmals zu ernsthaften und dauerhaften Erkrankungen, die das Leben erheblich erschweren. In Deutschland gibt es, mit wachsender Tendenz, etwa 1,5 Millionen Mobbingopfer. Hier ist neben menschlichem und psychologischem Beistand, auch die rechtliche Unterstützung notwendig.
Ihnen stehen umfangreiche Rechte zu
Als betroffener Arbeitnehmer stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, die wir Ihnen gerne im Einzelnen erklären. Treffen die unten aufgeführten Tatbestände zu, können wir vor dem Arbeitsgericht für Sie eintreten.
Tätlichkeiten
üble Nachrede bzw. Beleidigungen
(sexuelle) Belästigungen
schikanöse Anweisungen
vernichtende Beurteilungen
Herabwürdigung der Leistungen
kleinliche Arbeitskontrollen
und weitere Tatbestände
Unterlassung, Schmerzensgeld oder Schadenersatz?
Bei systematischen Persönlichkeitsrechtverletzungen mit der Folge einer Erkrankung, wird von der Rechtssprechung meist Schmerzensgeld in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich unter bestimmten Umständen ebenfalls ergeben.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Treten Sie so bald als möglich mit uns in Kontakt.
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!