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Mobbing Arbeitsrecht: Psychoterror am Arbeitsplatz ...

… führt bei Betroffenen oftmals zu ernsthaften und dauerhaften Erkrankungen, die das Leben erheblich erschweren. In Deutschland gibt es, mit wachsender Tendenz, etwa 1,5 Millionen Mobbingopfer. Hier ist neben menschlichem und psychologischem Beistand, auch die rechtliche Unterstützung notwendig.

Ihnen ste­hen um­fang­rei­che Rech­te zu

Als betroffener Arbeitnehmer stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, die wir Ihnen gerne im Einzelnen erklären. Treffen die unten aufgeführten Tatbestände zu, können wir vor dem Arbeitsgericht für Sie eintreten.

  • Tätlichkeiten
  • üble Nachrede bzw. Beleidigungen
  • (sexuelle) Belästigungen
  • schikanöse Anweisungen
  • vernichtende Beurteilungen
  • Herabwürdigung der Leistungen
  • kleinliche Arbeitskontrollen
  • und weitere Tatbestände

Unterlassung, Schmerzensgeld oder Schadenersatz?

Bei systematischen Persönlichkeitsrechtverletzungen mit der Folge einer Erkrankung, wird von der Rechtssprechung meist Schmerzensgeld in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich unter bestimmten Umständen ebenfalls ergeben.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Treten Sie so bald als möglich mit uns in Kontakt.

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