Arbeitsrecht Kündigungsschutz – Ihr Schutz als Arbeitnehmer!
Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen rechtswidrig und unwirksam sein – der Kündigungsschutz tritt ein, denn als Arbeitnehmer unterliegen Sie einer Anzahl von Schutzrechten.
Neben dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz kann eine Kündigung auch aufgrund des Verstoßes gegen die Grundrechte nichtig sein. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Unwirksamkeitsgründe.
Arbeitsgerichte entscheiden häufig zugunsten der Arbeitnehmer!
Sie wollen wissen ob der Kündigungsschutz bei Ihnen greift? Dann sollten Sie umgehend juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Verschaffen Sie sich Durchblick und eine genaue Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dazu muss der Kündigungsgrund, sowie auch die Kündigungsform einer sorgfältigen, fachgerechten Prüfung unterzogen werden.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, tritt Kündigungsschutz in Kraft. Demzufolge kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung vor Gericht rechtfertigen, bzw. begründen.
Kündigungsschutz allgemein!
Der Kündigungsschutz erschwert Kündigungen durch den Arbeitgeber und beschränkt die möglichen Kündigungsgründe.
Erfahrungsgemäß gehen Kündigungsschutzprozesse meist zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Arbeitgeber sind deswegen häufig gezwungen, eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer zu zahlen, weil nur auf diesem Weg eine Beendung des Arbeitsverhältnisses durchgesetzt werden kann.
Die Kanzlei Vedder & Partner prüft Ihre Schutzrechte!
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ist umfassend angelegt. Die Kanzlei Vedder & Partner prüft im Detail ob Ihre Kündigungsschutzrechte auch tatsächlich eingehalten wurden. Vertrauen Sie auf professionelle Hilfe.