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Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer
Führungskräfte, Geschäftsführer oder leitende Angestellte müssen, aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet, verschiedene Einschränkungen und Sonderregelungen hinnehmen. Arbeitsverträge für Führungskräfte oder auch Vorstandsmitglieder unterliegen anderen Parametern als „normale“ Arbeitsverträge. Sehr häufig gehen sie mit einem deutlich geringeren Schutz in arbeitsrechtlichen Belangen einher.
Rechtlich absichern und kein Risiko eingehen
Damit Ihre Aufgaben als Führungskraft rechtlich abgesichert werden und Sie kein Risiko eingehen, helfen wir Ihnen für Klarheit zu sorgen.
Prüfung des Vertrags
Kündigungsschutz
Risiko Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
Dienstwagenregelung
Aus- und Fortbildungskosten
Gehaltvereinbarungen
Variable Vergütungsbestandteile
Altersversorgung
Bonusansprüche
um einige Beispiele zu nennen
Unterstützung durch unsere Fachkanzlei
Wir analysieren Ihre Situation gründlich und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung von Anstellungsverträgen für Führungskräfte. Außerdem stehen wir Ihnen bei Konflikten im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Vertrag zur Verfügung.
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!