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Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer

Führungskräfte, Geschäftsführer oder leitende Angestellte müssen, aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet, verschiedene Einschränkungen und Sonderregelungen hinnehmen. Arbeitsverträge für Führungskräfte oder auch Vorstandsmitglieder unterliegen anderen Parametern als „normale“ Arbeitsverträge. Sehr häufig gehen sie mit einem deutlich geringeren Schutz in arbeitsrechtlichen Belangen einher.

Recht­lich ab­si­chern und kein Ri­si­ko ein­ge­hen

Damit Ihre Aufgaben als Führungskraft rechtlich abgesichert werden und Sie kein Risiko eingehen, helfen wir Ihnen für Klarheit zu sorgen.

  • Prüfung des Vertrags
  • Kündigungsschutz
  • Risiko Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
  • Dienstwagenregelung
  • Aus- und Fortbildungskosten
  • Gehaltvereinbarungen
  • Variable Vergütungsbestandteile
  • Altersversorgung
  • Bonusansprüche
  • um einige Beispiele zu nennen

Un­ter­stüt­zung durch un­se­re Fach­kanz­lei

Wir analysieren Ihre Situation gründlich und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung von Anstellungsverträgen für Führungskräfte. Außerdem stehen wir Ihnen bei Konflikten im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Vertrag zur Verfügung.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!