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Befristeter Arbeitsvertrag - Umgehung des Kündigungsschutzes?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn eine sachliche Begründung, bzw. ein rechtmäßiger Zweck vorliegt. In den weit überwiegenden Fällen werden befristete Arbeitsverhältnisse zur Umgehung des Kündigungsschutzes abgeschlossen. Somit entlasten sich Arbeitgeber von dem Risiko, ggf. eine Kündigungsschutzklage zu verlieren und eine Abfindungszahlung leisten zu müssen.

Um­fas­sen­de Rech­te für Ar­beit­neh­mer

Die Rechtsprechung hat an die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages hohe Anforderungen gestellt. Arbeitgeber unterliegen im Rahmen eines Prozesses einer Darlegungs- und Beweislast. Das heißt, es muss bewiesen werden, dass der schriftlich im Arbeitsvertrag fixierte Grund für die Befristung tatsächlich vorliegt. Dies ist in vielen Fällen äußerst schwierig.

Ist Ihr be­fris­te­ter Ar­beits­ver­trag wirk­sam?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren befristeten Arbeitsvertrag von uns auf Wirksamkeit prüfen zu lassen, wenn nicht einer der folgenden sachlichen Gründe vorliegt:

  • Sie übernehmen eine Urlaubsvertretung
  • Es handelt sich um einen Saisonbetrieb (vorübergehender Bedarf)
  • Sie auf Probe arbeiten (Befristung für sechs Monate)
  • Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich
  • Sie aus Haushaltsmitteln vergütet werden
  • Die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder Studium erfolgt
  • Die Befristung in der Person des Arbeitnehmers liegt und rechtfertigt

Eine Überprüfung durch unsere Fachkanzlei stellt sicher, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Kann der Arbeitgeber keinen sachlichen Grund darlegen, hat dies zur Folge, dass das befristete Arbeitsverhältnis entweder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht oder das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben wird.

Wir helfen Ihnen zuverlässig, schnell und qualifiziert! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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