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Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht: Risiko Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag birgt in der Regel immer Nachteile für Arbeitnehmer. Unterschreiben Sie keinesfalls leichtfertig einen Aufhebungsvertrag – und zwar auch dann nicht, wenn Abfindungsangebote gemacht werden und Zeitdruck erzeugt wird. Fordern Sie eine Bedenkzeit!

Mög­li­che Nach­tei­le:

  • eine Sperrzeit bis zu drei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit
  • eine Anrechnung der der Abfindung auf Leistungen der Bundesagentur
  • ein Ruhen des Anspruches von Leistungen der Agentur für Arbeit
  • ein vollständiger Verlust von Zahlungen des Arbeitgebers bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

Damit Ihnen unangenehme Folgen aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags erspart bleiben, bedarf es einer genauen Überprüfung der Sach- und Rechtslage. Ohne diese Überprüfung können Sie unter Umständen eine Menge Geld verlieren oder nicht erhalten.

Recht­li­che und fi­nan­zi­el­le In­ter­es­sen wah­ren

Mithilfe unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen und finanziellen Interessen gewahrt werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eilige Angelegenheiten bearbeiten wir kurzfristig.

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