Ein Aufhebungsvertrag birgt in der Regel immer Nachteile für Arbeitnehmer. Unterschreiben Sie keinesfalls leichtfertig einen Aufhebungsvertrag – und zwar auch dann nicht, wenn Abfindungsangebote gemacht werden und Zeitdruck erzeugt wird. Fordern Sie eine Bedenkzeit!
Mögliche Nachteile:
eine Sperrzeit bis zu drei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit
eine Anrechnung der der Abfindung auf Leistungen der Bundesagentur
ein Ruhen des Anspruches von Leistungen der Agentur für Arbeit
ein vollständiger Verlust von Zahlungen des Arbeitgebers bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II
Damit Ihnen unangenehme Folgen aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags erspart bleiben, bedarf es einer genauen Überprüfung der Sach- und Rechtslage. Ohne diese Überprüfung können Sie unter Umständen eine Menge Geld verlieren oder nicht erhalten.
Rechtliche und finanzielle Interessen wahren
Mithilfe unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen und finanziellen Interessen gewahrt werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eilige Angelegenheiten bearbeiten wir kurzfristig.
Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
Josef Vedder hilft dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über berufliche Belange rechtlich in Streit geraten.
Mit Freude und Passion widmet er sich dem Arbeitsrecht in all seinen Schattierungen, sei es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Basis für Ihren Erfolg bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und ist die hohe fachliche Kompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung, die auch durch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 dokumentiert wird.
Andrea Hogrefe-Vedder
steht Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite – auch dann wenn es schwierig wird. Mit Ihrer erstklassigen und ergebnisorientierten Beratung bietet Sie Ihnen Lösungen in allen rechtlichen Belangen.
Frau Hogrefe-Vedder wurde in Kanada geboren und siedelte im Alter von 5 Jahren nach Deutschland über. Sie schloss ihr Abitur mit Bravour in Bremen ab. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte sie Rechtswissenschaften. Es folgte das Referendariat in Hagen, was sie mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1998 ist Andrea Hogrefe-Vedder in der Kanzlei vedder & partner tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie Ihren Titel als Fachanwalt für Familienrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert besondere theoretische, sowie auch praktische Erfahrungen im Beruf, der einer Fortbildungspflicht unterliegt und jährlich nachgewiesen werden muss. Sie sind also in guten Händen!