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Arbeitsrecht für Unternehmen, Verbände und Vereine

Arbeitsrecht für Unternehmen, Verbände und Vereine

Wir vertreten bundesweit Arbeitgeber aller Branchen. Vom großen Mittelständler bis zum Start Up, Verbände und Vereinen – wir beraten Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Gemeinsam mit unseren Kooperationskanzleien betreuen wir auch fachübergreifend Unternehmenskäufe, Betriebsübergange oder Restrukturierungen.

Wenn Sie möchten, halten wir Sie gerne auf dem neuesten arbeitsrechtlichen Stand. Wir informieren Sie im Rahmen von Newslettern über aktuelle Urteile, Gesetze und Entwicklungen im Arbeitsrecht und geben spezifische Einsichten mit unseren Seminaren. Gerne veranstalten wir für Sie auch unternehmensinterne Schulungen nach Ihren Bedürfnissen.

Sprechen Sie uns einfach an.

 

Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung

Unter „allgemeiner arbeitsrechtlicher Beratung“ verstehen wir die Dauerberatung zumeist mittelständischer Unternehmen und Verbände. Hierzu bieten wir Ihnen passende Rahmenvereinbarungen an, auf Basis derer wir sämtliche im Tagesgeschäft auftauchenden Fragen unverzüglich zumeist per E-Mail oder Telefon beantworten. Hierfür steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt monatlich entweder über eine zuvor vereinbarte Pauschale oder nach dem konkreten Zeitaufwand.

 

Prozessvertretung

Die forensische Tätigkeit liegt uns besonders am Herzen. Wir vertreten Arbeitgeber in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Durch unsere Standorte im Ruhrgebiet, Sauerland und in Norddeutschland sind wir auch besonders häufig an den dortigen Arbeitsgerichten aber auch deutschlandweit tätig.
Wir haben insgesamt über 5000 Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, aber auch Beschlussverfahren in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat.

 

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Bei Kündigungen begleiten wir Ihr Unternehmen von der strategischen Vorgehensweise bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Für einvernehmliche Beendigungen verhandeln und gestalten wir Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen helfen wir, Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld zu vermeiden, die oft einer Einigung im Wege stehen.

Mit unserer Erfahrung im besonderen Kündigungsschutz (Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere u. a.) verfügen wir über das entsprechende Know-how, um Verfahren vor dem Integrationssamt mit allen notwendigen Formalitäten durchzuführen.

Bei einer Massenentlassung regeln wir für Sie die Formalien mit der Bundesagentur für Arbeit, prüfen die Wirksamkeit der Kündigungen, führen eine ordentliche Sozialauswahl durch und sorgen für einen zügigen und reibungslosen Ablauf.

 

Umstrukturierung und Umwandlung

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung ist die Planung und Umsetzung von Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen und In- oder Outsourcingvorhaben. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Das gesellschaftsrechtliche Know-how wird durch Gesellschaftsrechtler gewährleistet. Eine notwendige Beurkundung kann bei Wunsch in unseren Räumen vorgenommen werden.

Bei Unternehmenstransaktionen übernehmen wir für Sie die arbeitsrechtliche Due Diligence sowie die Ausgestaltung der bestmöglichen Übernahme.

 

Betriebsrat und Einigungsstelle

Wir helfen Ihnen, Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat zu vermeiden und eine erfolgreiche Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Wir unterstützen Sie gerne deutschlandweit bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen oder bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Natürlich vertreten wir Sie in allen Beschlussverfahren auch vor den Arbeitsgerichten.
Wir geben Ihnen sowohl über Verfahrensfragen, als auch über Kosten der Einigungsstelle und regionale Gepflogenheiten oder Besonderheiten der Einigungsstellenvorsitzenden Auskunft.

 

Betriebsstilllegung und Unternehmensnachfolge

Bei der Stilllegung von Betrieben treten besondere arbeitsrechtliche Probleme, wie beispielsweise die wirksame Beendigung der Arbeitsverhältnisse samt Massenentlassungsanzeige oder Interessenausgleich und Sozialplan auf. Wir unterstützen betroffene Arbeitgeber bei der Planung und Gestaltung der Stilllegung.

Auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge helfen wir gerne. Wir arbeiten eng mit den beteiligten Steuerberatern sowie Familienrechtlern zusammen, um die damit zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen.

 

Arbeitsrechtliche Gestaltung

Unsere arbeitsrechtliche Beratung konzentriert sich nicht auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren gerichtliche Durchsetzung. Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt ist die Umsetzung arbeitsrechtlicher Projekte unser besonderer Fokus. Wir gestalten für Sie

Vergütungskonzepte
Betriebsübergänge und Outsourcing von Leistungen
Compliance- oder Unternehmensleitlinien
Arbeits- oder Dienstverträge
Dienstwagenregelungen
Arbeitszeitregelungen
besondere arbeitsrechtliche Konstellationen wie z. B. Datenschutz, Leiharbeit oder der Scheinselbstständigkeit.

 

Tarifvertrag

Eine Vielzahl der Beschäftigten unterfallen tariflichen Regelungen. Wir verhandeln für Sie Firmentarifverträge mit den jeweiligen Gewerkschaften oder vertreten Sie in tarifrechtlichen Schlichtungsstellen. Natürlich beraten wir Unternehmen in sämtlichen tarifvertraglichen Fragen, insbesondere auch zu Fragen des TVöD, BAT oder anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.

 

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Sie haben Ihrem Arbeitnehmer eine Fortbildung/Ausbildung finanziert und wollen diesen an sich binden wegen Ihrer Investition. Dann sollten Sie uns kontaktieren, um einen entsprechenden rechtssicheren Vertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen.

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Sie haben Fragen, wann und wie viel Lohnzahlung Sie leisten müssen, wenn Ihr Arbeitnehmer krank wird. Sie haben Fragen zu dem Ausgleichsverfahren bei Krankenkassen? Sprechen Sie uns an.

 

Elternzeit/Mutterschutz

Ein Mitarbeiter will Elternzeit beantragen, eine Mitarbeiterin geht in Mutterschutz. Sie wollen ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um Elternzeit und Mutterschutz.

 

Haftung des Arbeitnehmers

Ihr Arbeitnehmer hat einen Schaden verursacht und Sie wollen Schadenersatz verlangen? Wir helfen Ihnen dabei.

 

Zeugnisprüfung und Erteilung

Ihr Mitarbeiter verlangt ein Zeugnis oder die Berichtigung eines Zeugnisses? Wir erklären Ihnen die Rechtslage, was verlangt werden kann.

 

Betriebliche Übung

Sie zahlen beispielsweise eine freiwillige Zulage oder Gratifikation oder Weihnachts- und oder Urlaubsgeld – auch auf freiwilliger Basis und wollen diese Leistungen zukünftig nicht mehr gewähren? Wir helfen Ihnen bei dieser Fragestellung auch im Hinblick auf eine betriebliche Übung.

 

Teilzeit- und Befristung/ geringfügige Beschäftigung

Sie haben Mitarbeiter in Teilzeit oder geringfügige Beschäftigte? Diese haben prinzipiell die gleichen Rechte wie Vollzeitmitarbeiter! Wir klären Sie auf über Ihre Rechte und Pflichten.
Sie wollen ein Arbeitsverhältnis befristen. Hier lauern viele Fallstricke. Wir formulieren rechtssichere Verträge für Sie.

 

Kosten/Erstberatung

Unsere Beratungsleistungen rechnen wir üblicherweise nach Zeitaufwand ab. Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Wir bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Projekte vereinbaren wir mit Ihnen gerne modulare Vergütungssysteme, die durch Festpreiselemente und variable Elemente wie Zeitaufwand und Erfolg nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei Arbeitsgerichtsprozessen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten.

 

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