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Anwalt Arbeitsrecht: Abmahnung erhalten? Handeln Sie sofort!

Sofern ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten hat, stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist. Eine Abmahnung wird in aller Regel zur Vorbereitung einer Kündigung ausgesprochen – das heißt, der Arbeitsplatz ist gefährdet. Als Arbeitnehmer sollten Sie umgehend handeln!

Liegt ein ge­wich­ti­ger Grund vor?

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Abmahnung ist, ob ein ausreichend gewichtiger Grund vorliegt und ob sie gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung kann aus den verschiedensten Gründen ungerechtfertigt sein.

Beispiele für eine unwirksame Abmahnung:

  • die Abmahnung beruht auf unzutreffenden Tatsachen
  • der Arbeitgeber kann die Tatsachen vor Gericht nicht beweisen
  • die Abmahnung wurde wegen einer Bagatelle ausgesprochen
  • die Abmahnung wurde zu spät ausgesprochen
  • der Arbeitgeber hat unsachliche Formulierungen und Werturteile verwendet

Liegt einer der genannten Sachverhalte vor, ist die Abmahnung unwirksam und muss zurück genommen werden. Die aufgeführten Gründe stellen Beispiele dar. Neben diesen Sachverhalten können eine Reihe an weiteren Gründen eine unwirksame Abmahnung bestätigen. Jedoch trägt der Arbeitgeber in allen Sachverhalten die volle Darlegungs- und Beweislast.

Was tun?

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zur Wehr zu setzen. Gerne beraten wir Sie, um die beste Lösung zu finden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

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